Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, wichtige Dinge nicht mehr selbst erledigen zu können. Für diesen Fall sollten sie, möglichst früh entscheiden wer welche Dinge für Sie regeln soll. Verschiedene Möglichkeiten sind im Betreuungsrecht geregelt. Damit Sie entschieden wer für sie in solchen Situationen die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden.
Für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stellt das Bundesjustizministerium Formulare zur Verfügung und gibt nähere Hinweise in der Broschüre „Betreuungsrecht“. Die Broschüre erläutert auch, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird, wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie seine Tätigkeit in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Über die Patientenverfügung informiert eine weitere Broschüre, die auch Empfehlungen für die Formulierung der individuellen Entscheidung enthält.
Muster-Patientenverfügungen:
Wir beraten Sie gerne bezüglich der Patientenverfügung, allerdings ist dies keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.